Epilepsie - Therapie
Wegweiser der Epilepsie-Therapie: Wann therapieren? Lebensführung, Konvulsive(!)
Medikamente, Antikonvulsiva - welche, Schwangerschaft, Psychosoziale Therapie
Allgemeine Therapierichtlinien
Entscheidend für die Therapie der Epilepsien ist die richtige Diagnose!
wie auch psychogene, kardiale oder vaskuläre Anfälle sollten kausal therapiert
werden. Bei symptomatischen Epilepsien sollte möglichst auch die Grundkrankheit behandelt
werden. Die epileptischen Anfälle müssen richtig zugeordnet werden, z.B. kann das
klinische Bild von Absencen und komplexen fokalen Anfällen sehr ähnlich sein, aber
dennoch zur Behandlung grundsätzlich verschiedene Medikamentengruppen erfordern.
Gelegenheitsanfälle
Bei der Oligoepilepsie ist zu überlegen, ob eine Behandlung überhaupt notwendig ist.
Es ist individuell unterschiedlich, welche Nachteile ein evtl. Anfall im beruflichen oder
gesellschaftlichen Leben verursachen kann. Im allgemeinen sollten Anfälle, die mehr als
3x / Jahr auftreten, behandelt werden.
Häufige Anfälle können selektive Zellschädigung im Gehirn und Stürze mit
Verletzungsfolge verursachen.
Paroxysmale EEG-Aktivität ohne klinisches Bild
Wenn das EEG paroxysmale Aktivität nachweist (auch bei Verhaltensstörungen von
Kindern), ohne einem relevanten klinischen Bild (= ohne epileptischen Anfällen), ist eine
antiepileptische Behandlung nicht indiziert.
Zwar sollten Epileptiker wie gesunde Menschen leben, trotzdem sollten sie
anfallsfördernde Situationen vermeiden. Zu achten ist auf:
- regelmäßigen Schlaf-Wach-Rhythmus zur Vermeidung von Absencen, Impulsiv-Petit-Maux und
Aufwach-GM
- weitgehende Alkoholabstinenz (max. ½ l Bier oder 1 Glas Wein oder Sekt pro Tag, keine
hochprozentigen Alkoholika)
- Vermeidung von selbstbeobachteten anfallsfördernden Situationen (z.B. Hyperventilation)
- bei Erkrankungen sofort mit dem behandelnden Arzt in Verbindung treten; bei Fieber
sofort fiebersenkende Maßnahmen (Wadenwickel) einleiten
- Hydratation vermeiden
- Sonnenexposition und Drogen meiden
- konvulsiv wirkende Medikamente, zumindest in hohen Konzentrationen meiden, z.B.
- Aminophyllin i.v.
- Chlorpromazin
- Clozapin
- Cortison
- Disulfiram
- Fentanyl
- Insulin
- Isoniazid (INH)
- Lidocain-Derivate
- Penicilline i.v.
- trizyklische Antidepressiva
Pharmakotherapie
- Wirkungsverstärkung der (prä- und) postsynaptischen GABA-ergen Inhibition
- Valproinsäure
- Diazepam
- Clonazepam
- Phenobarbital
- Vigabatrin
- Verminderung der postsynaptischen Exzitation
- Phenobarbital
- Verminderung der Wirkung exzitatorischer Neurotransmitter und Modulatoren
- Valproinsäure
- Glutamat-Agonisten
- Aspartat-Agonisten
- Lamotrigin
- Reduzierung axonaler repetitiver Entladungen
- Phenytoin
- Carbamazepin
- Valproinsäure
- Ethosuximid
- unbekannte Wirkung
Meist gibt es keine Frequenzzunahme der Epileptischen Anfälle in der Schwangerschaft
wenn die Mutter sich gleich verhält wie zuvor:
- regelmäßige Medikaeinnahme
- ausreichend Schlaf
Antiepileptika in der Schwangerschaft
Die beste medizinische Betreuung allein löst nicht alle Probleme der Betroffenen.
Durch die psychosoziale Therapie sowie Teilnahme an Selbsthilfegruppen für
Epilepsiekranke (Adresse durch die Deutsche Sektion der Internationalen Liga gegen
Epilepsie, 7840 Kehl-Kork) kann eine soziale Eingliederung unterstützt werden.
Kinder mit unkomplizierten Epilepsien können eine normale Schule besuchen, wobei
Eltern, Lehrer, Schularzt, Schulpsychologe und Hausarzt gemeinsam evtl. auftretende
Schulschwierigkeiten frühzeitig erkennen und lösen sollten. Kinder mit symptomatischen
Epilepsien, bei denen auch Intelligenz- und Entwicklungsstörungen vorliegen, können in
speziellen Schulen i.a. besser gefördert werden.
Die Berufswahl kann mit Hilfe des ärztlichen oder psychologischen Dienstes der
Bundesanstalt für Arbeit sowie des Berufsberaters für behinderte Jugendliche erfolgen.
Arbeitsplätze mit Absturzgefahr oder an ungeschützten rotierenden, schneidenden,
stanzenden, pressenden und zerkleinernden Maschinen oder das Führen von Kraftfahrzeugen
sind, selbst- und evtl. fremdgefährdend.
Richtlinien für das Führen von Kraftfahrzeugen bei Anfallsleiden (und anderen
neurologischen Erkrankungen) finden sich im Gutachten "Krankheit im Verkehr"
Hrsg. v. Bundesminister f. Verkehr.
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